Die Erfindung betrifft einen Anfahrschutz für Stützen, Einrichtungen oder Einbauten von Bauwerken, insbesondere Säulen, Wände, Anlagentechnik oder dergleichen in Gebäuden.
Ein häufiges Problem besteht darin, dass die schweren Flurförderfahrzeuge gegen Einrichtungen wie z.B. Hochregale, Stützpfeiler des Bauwerks oder technische Anlagen prallen und diese erheblich beschädigen können.
Aus der Praxis bekannte Anfahrschutzeinrichtungen sind häufig auf den Schutz von Stützpfeilern oder Regalstützen ausgelegt, wobei die Schutzvorrichtung aus einem senkrecht montierten L- oder U-förmigen Stahlprofil besteht. Andere bekannte Ausführungen bestehen in Form von Planken oder Geländern. Sämtliche vorgenannten Schutzvorrichtungen weisen das Problem auf, dass sie keinen Unterfahrschutz gewähren oder im Falle eines beabsichtigten Schutzes von Stützpfeilern, bei dem lediglich die Ecken durch L-Profile geschützt werden, kein Schutz für den zwischen den L-Profilen vorhandenen Raum besteht und insoweit eine Beschädigungsgefahr bestehen bleibt. Nachteilig bei den bekannten Anfahrschutzeinrichtungen ist zudem, dass diese aus einwandigem Stahl oder vergleichbaren Materialien gefertigt werden und im Falle von erheblicher Krafteinwirkung schnell verbiegen können.
Hiervon ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen Anfahrschutz für Stützen, Einrichtungen oder Einbauten von Bauwerken zu schaffen, der robust genug ist, die zu schützenden Bauteile auch bei erheblichen Krafteinwirkungen vollumfänglich derart zu schützen, dass auch ein Unterfahrschutz gewährleistet