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Wir bei Kaufmann schätzen jeden unserer Mitarbeiter ebenso sehr wie unsere Kunden und Zulieferer. Alle gemeinsam sind Teil unseres Erfolges und der wahre Grund, weshalb es Kaufmann schon seit 1945 gibt. Es ist das Miteinander, das uns verbindet, und es ist der gemeinsame Austausch, der uns stets bereichert hat. Dabei sind unsere Grundprinzipien heute noch die gleichen wie damals. Mit Vertrauen, Qualität und Sicherheit sorgen wir  für eine erfolgreiche Zusammenarbeit und freuen uns auf alle zukünftigen Projekte.

Verhaltenskodex

für Lieferanten und Geschäftspartner mit Mittlerfunktion

Dieser Verhaltenskodex definiert die Grundsätze und Anforderungen von Kaufmann an Lieferanten und Geschäftspartner mit Mittlerfunktion in Hinblick auf deren Verantwortung für Mensch und Umwelt. Der Lieferant und/oder Geschäftspartner mit Mittlerfunktion erklärt hiermit:

Einhaltung der Gesetze

  • Die Gesetze und Rechtsvorschriften der jeweils anwendbaren Rechtsordnungen einzuhalten.

 

Menschenrechte und Arbeitsbedingungen

Sicherzustellen, dass alle international proklamierten Menschenrechte eingehalten werden, indem die Verursachung von und Beteiligung an Menschenrechtsverletzungen vermieden wird. Erhöhte Aufmerksamkeit ist hierbei auf die Einhaltung der Menschenrechte von Rechteinhabenden oder Gruppen von Rechteinhabenden, die besonders verletzlich sind, wie etwa von Frauen, Kindern, Wanderarbeitenden oder von (indigenen) Gemeinschaften zu richten.

Verbot von Zwangsarbeit

  • Sklaverei, Knechtschaft, Zwangs- oder Pflichtarbeit, Unterdrückung, Ausbeutung oder Menschenhandel weder zu nutzen noch dazu beizutragen.

Verbot von Kinderarbeit

  • Keine Arbeitenden einzusetzen, die nicht ein Mindestalter von 15 Jahren vorweisen können. In Ländern, die unter die Ausnahme für Entwicklungsländer der ILO-Konvention 138 fallen, darf das Mindestalter auf 14 Jahre reduziert werden.
  • Keine Arbeitenden, die nicht ein Mindestalter von 18 Jahren vorweisen können, für Arbeiten, die sich schädlich
    auf Gesundheit, Sicherheit oder Sittlichkeit auswirken können, einzusetzen.

Nicht-Diskriminierung von und Respekt für Mitarbeitenden

  • Die Gleichbehandlung seiner Mitarbeitenden ungeachtet deren Hautfarbe, Rasse, Nationalität, Ethnie, sozialen
    Herkunft, etwaiger Behinderung, sexuellen Identität und Orientierung, politischen, weltanschaulichen oder religiösen Überzeugung sowie ihres Personenstands, Geschlechts oder Alters sicherzustellen und ihre Chancengleichheit zu fördern.
  • Keine unangemessene Behandlung von Arbeitskräften zu dulden, wie etwa psychische Härte, sexuelle Belästigung
    oder Diskriminierung einschließlich von Gesten, Sprache und körperlichem Kontakt, die sexuell, Zwang ausübend, bedrohend, missbräuchlich oder ausnutzend sind.

Koalitionsfreiheit

  • Das gesetzliche Recht der Mitarbeitenden anzuerkennen, Gewerkschaften zu gründen und bestehenden Gewerkschaften beizutreten und sich an Tarifverhandlungen zu beteiligen; Mitglieder in Arbeitnehmerorganisationen oder Gewerkschaften weder zu bevorzugen noch zu benachteiligen.

Arbeitszeit, Entgelt & Zusatzleistungen für Mitarbeitende

  • Die anwendbaren Arbeitszeitbestimmungen weltweit einzuhalten.
  • Angemessene Entlohnung zu zahlen und alle anwendbaren Entgelt- und Vergütungsbestimmungen einzuhalten.
  • Im Fall von grenzüberschreitendem Personaleinsatz alle anwendbaren rechtlichen Bestimmungen einzuhalten, insbesondere in Bezug auf Mindestlöhne.

Gesundheit & Arbeitssicherheit, Sicherheitskräfte

  • In Übereinstimmung mit den geltenden Anforderungen und internationalen Standards des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu handeln sowie für sichere Arbeitsbedingungen zu sorgen.
  • Trainings anzubieten und sicherzustellen, dass alle eingesetzten Mitarbeitenden zu den Themen Gesundheit und Arbeitssicherheit geschult sind.
  • Ein angemessenes Gesundheits- und Arbeitssicherheitsmanagementsystem aufzubauen und anzuwenden.
  • Beim Einsatz von oder der Zusammenarbeit mit privaten oder staatlichen Sicherheitskräften sicherzustellen, dass die Menschenrechte der Mitarbeitenden des Lieferanten und anderer Rechteinhabenden geachtet werden (insbesondere keine Aus-übung von ungesetzlicher physischer oder psychischer Gewalt).

Beschwerdemechanismus

  • Den Mitarbeitenden Zugang zu einem geschützten Verfahren zu ermöglichen, um mögliche Verstöße gegen die Grundsätze dieses Verhaltenskodex zu melden und den Schutz von Hinweisgebenden oder Beschwerdeführenden vor Vergeltungsmaßnahmen zu gewährleisten.

 

Umwelt- und Klimaschutz und Schutz natürlicher Lebensgrundlagen

  • In Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Anforderungen und internationalen Standards in Bezug auf die Umwelt zu handeln. Umweltverschmutzung zu minimieren und Umweltschutz kontinuierlich zu verbessern.
  • Ein angemessenes Umweltmanagementsystem aufzubauen und anzuwenden.
  • Den Ausstoß von Schadstoffen in die Luft und von Klimagasen (insbesondere CO2) sowie schädliche Boden- und Wasserverunreinigungen und Lärmemissionen so weit wie möglich zu reduzieren.
  • Die Energieeffizienz zu steigern, erneuerbare Energien zu nutzen und den Wasserverbrauch weitestgehend zu reduzieren.
  • Keinen widerrechtlichen Entzug von Land, Wäldern, und Gewässern herbeizuführen.
  • Abfälle zu reduzieren und deren fachgerechte Behandlung und Entsorgung sicherzustellen.

 

Faire Betriebspraktiken

Anti-Korruption und Bestechung

  • Keine Form von Korruption oder Bestechung zu tolerieren und sich weder direkt noch indirekt daran zu beteiligen sowie Angehörigen des öffentlichen Sektors oder privatwirtschaftlichen Gegenparteien keine Zuwendungen anzubieten, zu gewähren oder zu versprechen, um offizielle Handlungen zu beeinflussen oder einen unlauteren Vorteil zu erreichen. Dies beinhaltet auch den Verzicht auf die Gewährung und Annahme unzulässiger Beschleunigungszahlungen.

Fairer Wettbewerb, Kartellrecht und geistige Eigentumsrechte

  • In Übereinstimmung mit nationalen und internationalen Wettbewerbsgesetzen zu handeln und nicht an Preisabsprachen, Aufteilungen von Märkten oder Kunden, Markt- oder Angebotsabsprachen zu beteiligen.
  • Geistige Eigentumsrechte anderer zu respektieren.

Interessenskonflikte

  • Intern und gegenüber Kaufmann alle Interessenskonflikte zu vermeiden und/oder offenzulegen, die Geschäftsbeziehungen beeinflussen könnten und bereits den Anschein solcher Interessenkonflikte zu vermeiden.

Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung

  • Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung weder direkt noch indirekt zu fördern.

Datenschutz

  • Personenbezogene Daten vertraulich und verantwortungsbewusst zu verarbeiten, die Privatsphäre aller zu respektieren und sicherzustellen, dass personenbezogene Daten effektiv geschützt und nur für legitime Zwecke verwendet werden.

Außenwirtschaftsrecht

  • Die anwendbaren Anforderungen des Ausfuhr-, Einfuhr-, Zoll- und Außenwirtschaftsrechts einzuhalten.

 

Verantwortungsvolle Beschaffung von Mineralien

  • Angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um in seinen Produkten die Verwendung von Rohstoffen zu vermeiden, die aus Konflikt- und Risikogebieten stammen und zu Menschenrechtsverletzungen, Korruption, der Finanzierung von bewaffneten Gruppen oder ähnlichen negativen Auswirkungen beitragen.

 

Lieferkette

  • Angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um zu erreichen, dass seine Lieferanten die Grundprinzipien dieses Verhaltenskodex einhalten und dies risikobasiert zu überprüfen.
  • Die Grundsätze der Nicht-Diskriminierung bei der Lieferantenauswahl und beim Umgang mit den Lieferanten einzuhalten.